Hausordnung

1. Allgemein

Sie können das Krematorium von Montag bis einschließlich Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch erreichen. 

Nach Büroschluss übernimmt der Meldedienst den Telefondienst. 

Das Gelände ist an Arbeitstagen geöffnet von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Gebäude sind an den folgenden Tagen geschlossen: Neujahr, Ostermontag, am Tag, an dem der “Koninginnedag” gefeiert wird, Himmelfahrt, Pfingstmontag und an beiden Weihnachtstagen. 

Außerdem sind die Gebäude am “Bevrijdingsdag” (Befreiungstag) einmal in 5 Jahren geschlossen. 

Es werden keine Tiere auf dem Gelände und in den Gebäuden gestattet, mit Ausnahme des Blindenhundes.

2. Formulare

Auftragsformular Feuerbestattung.

Es wird beabsichtigt, dass die Auftragsformulare von Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. verwendet werden. Auf der Rückseite des Auftragsformulars für eine Feuerbestattung stehen nämlich unsere Bedingungen, die für den Auftraggeber einer Feuerbestattung wichtig sind. 
Wenn andere Formulare oder Laptops verwendet werden, dann muss für die Verwendung die Erlaubnis von Crematoria Twente/Oost Nederland im Voraus eingeholt werden. 
Diese Erlaubnis kann gegeben werden, wenn die allgemeien Bedingungen erwähnt werden.
Hinsichtlich des Auftrages auf dem Formular gilt derjenige, der diese Vereinbarung unterzeichnet, als Auftraggeber. 
Ohne Unterschrift des Auftraggebers auf dem Original Auftragsformular wird weder die Zeremonie noch die Feuerbestattung durchgeführt. 

Registrierungsnummer

Auf dem Auftragsformular für eine Feuerbestattung steht eine Richtlinie für die Nutzung der Registrierungsnummer. Durch die Anwendung dieser Richtlinie wird § 8 des Bestattungsgesetzes erfüllt:

  • Auf dem Sarg oder auf der anderen Umhüllung des Leichnams wird eine Registrierungsnummer angegeben.
  • Die Beerdigung oder Feuerbestattung findet nicht eher statt, bis der Inhaber des Friedhofes oder des Krematoriums die Identität des Leichnams festgestellt hat durch den Vergleich der auf dem Sarg oder Umhüllung angegebenen Registrierungsnummer mit der auf einem beigefügten Dokument, welches auch den Namen, Sterbe- und Geburtsdaten des Verstorbenen, bzw. den Namen der Totgeburt enthält.
  • Wenn die Identität nicht hinreichend geklärt ist, findet die Identifizierung des Leichnams, sofern möglich, durch zwei Personen statt, die den Verstorbenen zu Lebzeiten gekannt haben, im Beisein des Inhabers des Friedhofes oder des Krematoriums.“

Wohlgemerkt! Im Gesetz steht buchstäblich, dass die Nummer auf dem Sarg stehen muss und nicht auf dem Sargdeckel. 
Die Registrierungsnummer muss bei Ankunft auf dem Sarg stehen. Es wird nicht akzeptiert, dass der Sarg noch im Krematorium mit einer Nummer versehen wird.

Gültige Erlaubnis

Weiterhin ist es wichtig, dass die Bestimmungen des § 11 des Gesetzes beachtet werden. Dieser Paragraf besagt, dass immer eine gültige Erlaubnis des Standesbeamten vorliegen muss, bevor die Beerdigung oder Feuerbestattung stattfinden darf. 

§ 11.
“Keine Beerdigung oder Feuerbestattung eines Leichnams findet ohne schriftliche Erlaubnis des Standesbeamten statt, welche kostenlos erteilt wird. Das Formular für diese Erlaubnis wird durch unseren Innenminister festgelegt.”

In § 16 des Gesetzes stehen die Fristen, innerhalb welcher die Bestattung stattfinden muss. Falls aus irgendeinem Grund von der Frist in § 16 des Gesetzes abgewichen werden muss (Beerdigung oder Feuerbestattung erfolgt nicht früher als 36 Stunden nach Eintritt des Todes und spätestens am fünften Tag nach Eintritt des Todes) dann ist eine Erlaubnis aufgrund von § 17 notwendig.

Die Mitarbeiter von Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. dürfen unter keinen Umständen eine Feuerbestattung ohne die gültige Erlaubnis durchführen. Die Zeremonie kann dann wohl stattfinden.

Formular eigene Musik. 

Bei Verwendung von eigener Musik muss das Auftragsformular des Krematoriums für eigene Musik benutzt werden. Darauf steht unter anderem die Bestimmung, dass die CD´s spätestens um 12.00 Uhr am letzten Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor dem Tag der Feuerbestattungszeremonie in unserem Besitz sein müssen. Es ist wünschenswert, dass in der Spalte, in der die Nummer eingetragen werden kann, die sich auf der CD befindet, auch der Titel des Stückes eingetragen wird.

3. Nutzung der Aula

Dauer des Auladienstes.

Die Aulen stehen 45 Minuten lang für eine Zeremonie zur Verfügung. Die Gesamtzeit im Gebäude, inkl. des Kaffeezimmers, ist 1 Stunde und 45 Minuten. Diese Zeiten werden ab dem geplanten Zeitraum des Dienstes gerechnet. Wenn mehr Zeit benötigt wird, kann man eine doppelte Aulazeit reservieren. Dies sollte im Vorfeld mit der Verwaltung besprochen werden. Für diese doppelte Aulazeit wird ein Festpreis berechnet. Wird die geplante Zeit überschritten, dann gilt immer der zusätzliche Tarif. (zusätzliche Aulazeit)

Bedienung Panel und Hilfe Mitarbeiter des Krematoriums

Es steht dem Leiter der Trauerfeier frei, selbst das Musikpanel zu bedienen. Sofern gewünscht, kann ein Mitarbeiter des Krematoriums das Musikpanel bedienen. 

Heizung und Klimaanlage.

Die Nutzung der Heizung und der Klimaanlage liegt in der Verantwortung des Mitarbeiters des Krematoriums. Wenn der Leiter der Trauerfeier dies ändern möchte, dann kann dies jederzeit mit dem Mitarbeiter des Krematoriums besprochen werden.

Höchstzahl der Besucher in der Aula.

Im Interesse der Sicherheit der Besucher und des Personals gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Besucher pro Aula. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über diese Begrenzung

Krematorium Usselo

Höchstzahl der Anzahl der Besucher

Aula Süd

350 wovon 200 Sitzplätze

Aula West

160 wovon 130 Sitzplätze

Kleine Aula

35 wovon 25 Sitzplätze

Krematorium Almelo

Aula

250 wovon 160 Sitzplätze

Wenn es mehr Besucher sind, besteht für diese die Möglichkeit, den Dienst über den Bildschirm in der Empfangshalle zu verfolgen. 
Nur in der Kleinen Aula in Usselo besteht diese Möglichkeit nicht. Hier können dann die Zwischentüren zum Kaffeezimmer geöffnet werden. 
Es wird darum gebeten, bei der Planung der zu erwartenden Besucher die Größe der Aula und die Höchstzahl der Besicher zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird hierüber vor der Feuerbestattung informiert, sofern Zweifel bestehen. 

Der Mitarbeiter des Krematoriums ist verantwortlich für die Zulassung der Höchstzahl der Besucher in der Aula. Wenn die vorstehende Höchstzahl der Besucher überschritten wird, dann wird dieses den Besuchern mitgeteilt.

Verwendung von Kerzen in den Aulen.

Die Verwendung von Kerzen ist zulässig, sofern dies mit der Verwaltung des Krematoriums besprochen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die Kerzen, im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften, an Stellen aufgestellt werden, die von dem Mitarbeiter des Krematoriums zugewiesen werden. 

4. Nutzung Kaffeezimmer

Dauer der Nutzung des Kaffeezimmers.

Wie bei der Nutzung der Aulen bereits angegeben, steht das Gebäude, inkl. Nutzung der Aula und des Kaffeezimmers, der Familie 1 Stunde und 45 Minuten lang zur Verfügung. Wenn die verbrachte Zeit in der Aula weniger als 45 Minuten beträgt, dann kann das Kaffeezimmer folglich länger als 1 Stunde genutzt werden.

Verwendung eigener Verzehrmittel im Kaffeezimmer nicht gestattet.

Die Verwendung von Verzehrmitteln, die durch den Antragsteller selbst mitgebracht werden, ist im Prinzip nicht gestattet. Die Möglichkeiten der Arten von Verzehrmitteln, die vom Krematorium angeboten werden, sind vielfältig. Wenn eine Familie per se doch eigene Verzehrmittel verwenden will, dann muss hierfür ein besonderer Grund vorliegen. 

z. B.: Der Verstorbene war Bäcker und die Familie wünscht Brötchen aus der eigenen Bäckerei. In diesen besonderen Fällen muss dies mit der Verwaltung des Krematoriums besprochen werden. Für das Servieren von mitgebrachten Verzehrmitteln wird ein Betrag berechnet. 

Abbestellen Verzehrmittel.

Verzehrmittel können bis spätestens 09.00 Uhr am Werktag vor dem Tag der Zeremonie annulliert werden. Danach werden die bestellten Verzehrmittel in Rechnung gestellt. 

Nicht Rauchen

In den Räumen des Krematoriums herrscht Rauchverbot.

5. Musik

Benutzung Musikbuch Krematorium.

Das Musikbuch des Krematoriums enthält eine Vielzahl von musikalischen Werken. 
Jedes Lied hat eine Nummer und selbstverständlich einen Titel. Außerdem ist in dem Musikbuch noch verzeichnet, um welche Musikart es sich handelt, nämlich vokal, instrumental, Orgel oder Klavier.
Auch gibt es eine Liste nach Nummer des Musikbuches und eine nach alphabetischer Reihenfolge der Komponisten oder Interpreten. Über die Internetseite www.crematoriatwente.nl kann das bekannteste Fragment aus dem Musikstück angehört werden.  
Beim Ausfüllen des Auftragsformulars für eine Feuerbestattung wird empfohlen, zusätzlich zur Nummer des Stückes auch den Titel des Stückes aus dem Buch aufzuschreiben. Hierdurch können ärgerliche Missverständnisse vermieden werden. 

Anzahl der Musikstücke.

Im Prinzip wird von drei Musikstücken pro Zeremonie ausgegangen, nämlich

  1. bei Eintritt in die Aula;
  2. während der Zeremonie;
  3. beim Verlassen der Aula.

Weitere Stücke sind jedoch möglich. Hierfür gilt die Bedingung, dass hierdurch die vorher vereinbarte Aufenthaltszeit in der Aula nicht überschritten werden darf. 

Auftragsformular für eigene Musik.

Es wird Bezug genommen auf das Kapitel Formulare (Kapitel 2).

Zeitpunkt Vorlage eigener Musik.

Wenn eigene Musik verwendet wird, dann müssen die CD´s und/oder Kassetten spätestens um 12.00 Uhr am Werktag (Montag bis Freitag) vor dem Tag der Feuerbestattungszeremonie im Besitz des Krematoriums sein. Der Grund dafür ist, dass die Musik dann in die Computerdatei des Krematoriums aufgenommen werden kann. Unregelmäßigkeiten können dann noch rechtzeitig gelöst werden. Wenn die Musik nicht rechtzeitig vorliegt, dann muss die Familie eine Wahl aus dem Musikbuch des Krematoriums treffen. 

Musik auf Mp3.

Es besteht die Möglichkeit, über die Internetseite von Crematoria Twente Musik für die Zeremonie auf mp3 zuzusenden.

L.P.’s. und Kassetten

Das Krematorium nimmt keine LP´s und kassetten mehr in Empfang zum Abspielen von eigener Musik. Der Grund dafür ist, dass diese oft von schlechter Qualität sind.

selbst gebrannte CD´s.

Die Verwendung von selbst gebrannten CD´s ist nicht gestattet.

6. Dienst mit offenem Sarg/vorher Abschied nehmen

Dienst mit offenem Sarg.

Ein Dienst mit offenem Sarg ist gestattet. Vorab muss jedoch eine Mitteilung hierüber in dem Interessentenraum erfolgen. Bedingung ist, dass das Öffnen und Schließen des Sarges durch den Leiter der Trauerfeier vorgenommen wird.

Vorher Abschied nehmen.

Hierfür gelten die folgenden Bedingungen:

  1. es muss der Verwaltung im Voraus mitgeteilt werden;
  2. der Abschied muss innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit geschehen;
  3. das Öffnen und Schließen des Sarges wird durch den Leiter der Trauerfeier vorgenommen.

7. Empfang der Familie

Die Familie wird von einem Angestellten des Krematoriums empfangen. Dieser ist 15 Minuten vor der geplanten Anfangszeit beim betreffenden Eingang anwesend und kontrolliert auch die Formulare und ergreift Maßnahmen, wenn etwas nicht stimmt. Mit diesem Mitarbeiter können Dinge, die sich auf die Zeremonie beziehen, besprochen werden. 
Es wird empfohlen, dass der Leiter der Trauerfeier und die Familie auch ungefähr 15 Minuten vor der geplanten Anfangszeit anwesend sind.

8. Tatsächliche Feuerbestattung

Zeitpunkt tatsächliche Feuerbestattung.

Die eigentliche Feuerbestattung findet immer am Tag der Zeremonie im Krematorium statt.

Umweltanforderungen.

In Bezug auf die Emission aus den Verbrennungsöfen muss das Krematorium die Umweltnormen erfüllen. 
Diese Emission wird natürlich durch den Sarg, die sterblichen Reste, die Dinge, die sich im Sarg befinden und den Sargbeschlag mitbestimmt. 

Seitens des Krematoriums wird darauf hingewiesen, das es im Hinblick auf den Sarg und der Sargpolsterung Vorschriften gibt, die dem Beerdigungsinstitut bekannt sind und woran sich dieses halten muss. 
Darüber hinaus ist die Verwendung von Zink-, Blei- und anderen Arten von Sargeinlagen verboten.

Sarg.

  • Beschlag:
    Bevorzugt werden Sargbeschläge aus Holz. Wenn ein anderer Sargbeschlag verwendet wird, dann wird dieser durch das Krematorium entfernt. Sargbeschläge, die nur über die Innenseite des Sarges entfernt werden können, müssen vom Leiter der Trauerfeier selbst entfernt werden. Die Mitarbeiter des Krematoriums öffnen im Prinzip keine Särge. 
  • Maximale Größe des Sarges:
    Krematorium Almelo:   Breite: 85 cm, Höhe 74 cm und Länge: 220 cm.
    Krematorium Usselo:   Breite: 85 cm, Höhe 74 cm und Länge: 220 cm.

    Das Krematorium in Usselo verfügt über 1 Ofen mit den Maßen:
    Breite: 100 cm, Höhe 74 cm und Länge 220 cm.

    Alle Maße sind inklusive Handgriffe, Deckel und Beschlag.

  • Gewicht:
    Das maximal zulässige Gewicht des Sarges mit dem Verstorbenen beträgt 150 kg. Beträgt das Gesamtgewicht mehr als 150 kg, dann muss dies zuerst mit dem Krematorium besprochen werden.

  • Leichenbrett:
    Feuerbestattung ohne Sarg: die Möglichkeit besteht, um den Verstorbenen auf einem sogenannten Leichenbrett mit einem hochstehenden Rand von mindestens 20 cm zu kremieren. In diesem Fall dürfen keine Körperteile sichtbar sein.

Anwesenheit der Familie beim Einführen in den Verbrennungsofen.

Es ist möglich, dass Familienmitglieder beim Einführen in den Verbrennungsofen anwesend sein möchten. Hierfür gibt es zwei Bedingungen:

  • Das Krematorium muss hierüber im Vorfeld informiert werden und 
  • Die Zahl der Familienmitglieder, die zum Verbrennungsraum mitgehen können, ist aus Sicherheitsgründen auf höchstens 10 Personen begrenzt.

Herzschrittmacher.

Herzschrittmacher müssen bereits entfernt worden sein.

Öffentliche allgemeine Nische.

Um den Hinterbliebenen die Gelegenheit zu geben, die Urne während des ersten Monats nach der Feuerbestattung zu besuchen, kann die öffentliche allgemeine Nische genutzt werden.  Wenn die Familie hierauf Wert legt, dann kann dies auf dem Auftragsformular für die Feuerbestattung angegeben werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, dann wird die Urne in der für Besucher unzugänglichen allgemeinen Nische aufbewahrt.

9. Schmuck und Brillen

Schmuck und/oder Brillen sollten vor der eigentlichen Verbrennung entfernt werden. Falls nach der Zeremonie doch noch Schmuck und/oder Brillen entfernt werden müssen, dann hat der Leiter der Trauerfeier hierfür Sorge zu tragen. Mitarbeiter des Krematoriums dürfen hiermit nicht belastet werden und können auch nicht haftbar gemacht werden.

10. Beisetzungskerzen

Es können Beisetzungskerzen bestellt werden. Die Möglichkeit hierfür wurde auf dem Auftragsformular für die Feuerbestattung aufgenommen.

11. Blumenschachtel.

Es werden pro Feuerbestattungszeremonie maximal 3 Blumenschachteln vom Krematorium angeboten

12. Verwendung von Mobiltelefonen

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist verboten. Es kann sowohl die Zeremonie als auch die Apparatur stören.

13. Internetübertragung des Dienstes.

Es ist möglich, die Zeremonie in der großen Aula in Usselo und in der Aula in Almelo über Internet zu verfolgen. Für diesen Service wir keine Gebühr berechnet. 
Um die Internetübertragung zu realisieren, beantragt der Leiter der Trauerfeier bei der Verwaltung des Krematoriums ein Passwort, dass der Familie mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass das Krematorium in keiner Weise verantwortlich ist für das auf welche Art auch immer nicht empfangen können oder Übertragen der Zeremonie.

14. Aufnahme von Diensten

Von den Diensten kann eine CD oderDVD Aufnahme erstellt werden. Eine DVD Aufnahme ist nicht möglich in der Kleinen Aula in Usselo.  

15. Nachbestellung CD´s/DVD’s

Von jedem Dienst wird eine Tonaufnahme und Bildaufnahme erstellt. Diese wird drei Wochen lang aufbewahrt. Direkt nach der Zeremonie wird der Familie ein Brief mitgegeben, wenn sich herausstellt, dass keine Aufnahme erbeten wurde. Es kann dann trotzdem noch eine CD bestellt werden. Eine DVD aufnahme ist nicht möglich in der Kleinen Aula in Usselo.

16. Mit Radionukliden behandelte Personen

Wenn Verstorbene mit Radionukliden behandelt wurden, dann müssen Sie uns dies bei Auftragserteilung zur Feuerbestattung mitteilen. Zum Schutz der Mitarbeiter können dann ausreichende Maßnahmen getroffen werden. 
Es betrifft die Jod-Therapie I -131 für Schilddrüsenerkrankungen und die Jod-Therapie I -125 für insbesondere Prostataerkrankungen. Hat der Verstorbene in den zwei Jahren vor seinem Tod eine Behandlung mit einer der beiden Therapien gehabt, dann muss uns dies mitgeteilt werden. Im Fall der Jod-Therapie I -125 (innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod) muss das Implantat durch das Krankenhaus, in dem die Behandlung stattgefunden hat, entfernt worden sein.

17. Behandeln Gegenstände auf dem Sarg nach der Zeremonie.

Zurückgebliebene Gegenstände, die nach der Zeremonie auf dem Sarg liegen geblieben sind, werden entfernt und vernichtet. Nur im Ausnahmefall, nach Beurteilung durch den Mitarbeiter des Krematoriums, kann eine einzelne Blume mit eingeführt werden. Müssen Gegenstände der Familie zurückgegeben werden, dann sorgt der Leiter der Trauerfeier hierfür.

18. Erinnerungskerze.

Crematoria Twente gibt die Angehörigen eine Kerze mit. Dies als kleiner Trost in Schweren Tagen. Für Kinder gibt es eine spezielle Schmetterlingskerze.