Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausregeln/Richtlinien finden auf alle Verrichtungen von Dienstleistungen und auf jeden Verkauf und auf jede Veräußerung von Sachen gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Anwendung. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie von Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. schriftlich bestätigt wurden.
Der Unterzeichner dieses Vertrages, die Auftraggeberin/der Auftraggeber, verpflichtet sich zur Zahlung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Kosten sowie den Bestimmungsort der Asche durch Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. durchführen zu lassen.
Unter Feuerbestattung wird eine Leichenverbrennung gemäß Gesetz über das Leichenwesen und die dazugehörige Dienstleistung verstanden, sowie die Zurverfügungstellung einer Aula, eines Kondolenzraumes und eines Familienzimmers für den auf dem Auftragsformular angegebenen Zeitraum, das zu Gehör bringen von Musik (-stücken), der Zeitraum außerhalb der gesetzlichen Frist der Beisetzung der Urne am Aufbewahrungsort der Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. während der in den Hausregeln/Richtlinien gesetzten Frist. Falls von einer der zu einer Feuerbestattung gehörenden Leistung kein Gebrauch gemacht wird, führt dies nicht zu einer Änderung des Tarifes.
Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. führt die Feuerbestattung durch oder stellt die anderen auf dem Auftragsformular angegebenen Dienstleistungen zu den auf ihrer Preisliste genannten Tarifen zur Verfügung. Wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber die vereinbarten Dienstleistungen annulliert, so ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber zur Zahlung des auf der Preisliste genannten Tarifes verpflichtet.
Jede von Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. angebotene Dienstleistung hat einen privaten Charakter und ist deshalb nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die vom Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. beauftragten Mitarbeiter haben jederzeit Zugang zu den benutzten Räumen, die Teil der Dienstleistung sind bzw. sein können.
Die von Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. angebotenen Dienstleistungen sind gemäß ihrer Bestimmung und unter Einhaltung der in den Hausregeln/Richtlinien gestellten Bedingungen zu nutzen.
Im Falle höherer Gewalt, worunter alle Umstände verstanden werden, die die Durchführung der vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigterweise unmöglich machen, wird Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. von ihrer Pflicht entbunden, ohne das Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. zu einer Schadensersatzleistung oder Kostenerstattung verpflichtet ist. Unter „höhere Gewalt” wird auch die nicht rechtzeitige Ankunft des Verstorbenen bei Crematoria Twente/Oost Nederland B.V verstanden.
Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. haftet nicht für Schäden, die sich aus einer von ihr durchgeführten Dienstleistung ergeben oder für Schäden, die an Gütern und/oder Personen entstehen.
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sollte die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen haben. Sollte der Auftraggeber nicht rechtzeitig zahlen, so schuldet dieser – ohne nähere Inverzugsetzung – Verzugszinsen i.H.v. 1 % pro Monat. Wenn Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. die Forderung zum Inkasso abgibt, schuldet die Auftraggeberin/der Auftraggeber zugleich 15 % des Rechnungsbetrages als außergerichtliche Inkassokosten mit einem Minimum von € 100,-.
Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. ist berechtigt, die Abgabe der Asche zu verschieben:
Falls der Bestimmungsort nicht innerhalb von sechs Monaten nach Datum der Feuerbestattung gegenüber Crematoria Twente/Oost Nederland B.V. – nach schriftlicher Mahnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers – bekannt gegeben wurde, so ist dieses berechtigt, die Asche zu verstreuen.
Alle Mitglieder des Landesverbandes niederländischer Krematorien, “Landelijke Vereniging Crematoria”, mit Ausnahme der städtischen Krematorien, sind bei der Stiftung Institut für Beschwerden im Beerdigungswesen, “Stichting Klachteninstituut Uitvaartwezen”, Postfach 92, 5600 AB Eindhoven (www.klachteninstituutuitvaartwezen.nl), angeschlossen.