Informationen über Asche

Nach der Einäscherung bleiben Asche zurück. Etwa zwei Wochen nach der Einäscherung erhalten Sie von uns Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, die Asche an den gewünschten Bestimmungsort zu bringen. Das kann auf viele Arten geschehen. Wir denken gerne mit Ihnen mit und helfen Ihnen bei der Entscheidung. 

Die Bestimmung der Asche

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Monat können Sie die Asche nach Vereinbarung bei uns abholen. Wir übergeben Ihnen die Asche in einem runden Aschebehälter. Sie können selbst entscheiden, was Sie damit machen möchten; eine Bestattungsfirma muss dabei nicht eingeschaltet werden. Es kann natürlich sein, dass Sie nach diesem Monat noch keine Entscheidung getroffen haben. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Entscheidung zu verschieben. Bis zu einem halben Jahr nach der Einäscherung bewahren wir die Asche kostenlos auf. Sollten Sie danach mehr Zeit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte, um die Möglichkeiten zu besprechen. 

Zirkuläre Achsenbuchse

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von einem Monat kann die Asche abgeholt werden. Diese wird in einem runden Aschebehälter übergeben, der speziell für uns aus Plastikmüll aus dem Meer hergestellt wurde. So tragen wir zu einer nachhaltigeren Welt bei.

Verschiedene Möglichkeiten: die Verstreuung der Asche

Wenn die Asche freigegeben ist, kann sie auf unseren natürlichen Streufeldern in Enschede, Almelo Borne verstreut werden. Auf diesen Feldern bieten wir auch die Möglichkeit für einen persönlichen Gedenkort. Wurden in der Vergangenheit die Asche eines Ihnen nahestehenden Menschen verstreut? Dann kann die Verstreuung am selben Ort erfolgen. Sind Sie sich nicht sicher, auf welchem Feld die Asche verstreut wurde? Dann kontaktieren Sie uns bitte; wir können dies für Sie überprüfen.

Gedenkstätten

Sie können sich dafür entscheiden, der Ascheurne oder der Zierurne einen festen Platz zu geben, beispielsweise in einer Urnenwand oder einem Urnengarten. Das kann sowohl oberirdisch als auch unterirdisch in einem Urnengrab sein. Es ist auch möglich, einen persönlichen Gedenkort ohne Asche zu schaffen. Unsere Standorte bieten verschiedene Möglichkeiten, dies angemessen zu gestalten, damit dieser Ort zu einer Erinnerung wird. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder um die Möglichkeiten zu besprechen.

Gedenkartikel: Urnen, Reliquien und Schmuck

Die Wahl eines Bestimmungsortes für die Asche ist eine persönliche Entscheidung. Deshalb gibt es umfangreiche Möglichkeiten, eine greifbare Erinnerung zu schaffen, wie beispielsweise eine Glasurkunde oder ein persönliches Schmuckstück mit beispielsweise einem Fingerabdruck. Außerdem können Sie sich für eine dekorative Urne entscheiden; diese sind in verschiedenen Größen erhältlich und für den Innen- und Außenbereich geeignet. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl eines passenden Modells.

Die Abholung der Asche

Für die Abholung der Asche ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bei diesem Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihnen die Asche zu übergeben, und bieten Ihnen eine Tasse Kaffee oder Tee an. Dabei überprüfen wir Ihre Identitätsdaten, um sicherzustellen, dass die richtige Urne an die richtige Person übergeben wird. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte; wir informieren Sie gerne.

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Häufig gestellte Fragen

In den Niederlanden gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens einem Monat nach der Einäscherung. Danach dürfen die Asche abgeholt, verstreut oder auf andere Weise bestattet werden.

Nach der Freigabe der Asche können Sie diese nach Vereinbarung bei uns abholen. Anschließend gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Verstreuung der Asche auf einem unserer Streufelder. Die Asche kann auch in ein Schmuckstück oder ein Gedenkobjekt eingearbeitet werden. Die Aufbewahrung einer Schmuckurne ist an unseren Standorten in einer Urnenwand oder einem Urnengrab möglich. Da es so viele Optionen gibt, kontaktieren Sie uns am besten.

Ja, in den Niederlanden ist das gesetzlich erlaubt. Wir bieten verschiedene dekorative Urnen an, um die Asche zu Hause aufzubewahren.

Das Verstreuen ist nicht überall erlaubt. Auf eigenem Grund ist es in der Regel mit Zustimmung des Eigentümers möglich. An öffentlichen Orten ist die Zustimmung des Verwalters (z. B. Gemeinde, Naturschutzbehörde oder Wasserverband) erforderlich. Das Verstreuen auf See kann über eine Organisation oder Reederei erfolgen.

Der Auftraggeber kann über die Asche entscheiden; das ist die Person, die die Einäscherung organisiert und dafür unterschrieben hat. Das muss also nicht unbedingt ein Familienmitglied oder Erbe sein. 

Bei Uneinigkeit bleibt der Auftraggeber entscheidungsbefugt. Bei schwerwiegenden Streitigkeiten kann letztendlich ein Richter entscheiden. Dies basiert häufig auf dem Wunsch des Verstorbenen.

Die Asche wird ein halbes Jahr lang kostenlos aufbewahrt. Benötigen Sie mehr Zeit? Dann kontaktieren Sie uns, um die Aufbewahrungsfrist zu verlängern. 

Ja, das ist möglich, aber es gibt bestimmte Regeln. So ist beispielsweise eine Erklärung erforderlich. Fragen Sie uns nach weiteren Informationen hierzu. Reisen Sie beispielsweise mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff? Dann erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Gesellschaft. 

Ja, das ist möglich. Hinterbliebene entscheiden sich oft dafür, die Asche auf mehrere Urnen oder Reliquien aufzuteilen. Schmuck für mehrere Familienmitglieder, einen Teil verstreuen und einen Teil aufbewahren.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.